Das Planungsinstrument Gefahrenzonenplan (GZP) wurde 2007 von der Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen mit dem Zweck eingeführt, die bestehenden Naturgefahren zu analysieren und aufzuzeigen. Der GZP klassifiziert die untersuchten Flächen als Zonen mit sehr hoher Gefahr (Farbe rot), hoher Gefahr (blau) und mittlerer Gefahr (gelb). Jene untersuchten Flächen, die zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Anzeichen einer hydrogeologischen Gefahr aufweisen, werden als graue Zonen klassifiziert. Der Gefahrenzonenplan ist ein dem Bauleitplan der Gemeinde übergeordneter Fachplan, der festlegt, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf. Die verschiedenen Gefahrenzonen können folgendermaßen interpretiert werden: rote Zone – Verbotszone, blaue Zone – Gebotszone, gelbe Zone – Aufmerksamkeitszone.
Das Planungsbüro ingena wurde aktiv in die Erstellung der GZP zahlreicher Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen einbezogen. Unabhängig von der Ausarbeitung der GZP befasst sich das Planungsbüro auch mit der Erarbeitung der Dokumentation für die Abänderung und Aktualisierung der GZP infolge von Aktualisierungen der Raumplanung oder infolge der Errichtung von Schutzbauten, sowie im Falle von Veränderungen der analysierten Phänomene.
Dienstleistungen von ingena:
Genehmigte und ausgearbeitete Gefahrenzonenpläne:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|